Ausgleichsanspruch: Vermögensberater muss gekürzte Zahlung hinnehmen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Zivilverfahren eine gängige Praxis der Deutschen Vermögensberatung bestätigt. Der Kläger muss „akzeptieren, dass sich der Ausgleichsanspruch um den Wert des Versorgungswerkes reduziert“.

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