Krankentagegeld: Gericht erklärt Karenzzeit für unwirksam

42 Tage Karenzzeit im Mutterschutz sind laut Landgericht Mönchengladbach unzulässig. Ein Versicherer muss 10.080 Euro plus Zinsen nachzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das OLG Düsseldorf entscheidet.

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