Öffnungsaktion bei einer 1. Verbeamtung - Private Krankenversicherung

Annahmegarantie mit einem max. 30 %igen Risikozuschlag

Einige Krankenversicherer haben sich der sog. " Öffnungsaktion” bei einer 1. Verbeamtung angeschlossen. Diese Aktion bedeutet, dass sich die entsprechenden Versicherer haben, max. einen 30%igen Risikozuschlag für den ambulanten, stationären, einige sogar auch auf den zahnärztlichen Tarif bei risikoerheblichen Vorerkrankungen zu erheben.

Diese Sonderregelung greift jedoch nur, wenn der Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung innerhalb von 6 Monaten nach Erstverbeamtung gestellt wird.

In der Regel besteht für Wahlleistungen (2-Bettzimmer im Krankenhaus und privatärztliche Behandlung) und Beihilfeergänzungstarife seitens des Versicherers kein Annahmezwang.

Achtung: Sofern zeitgleich bei mehreren Gesellschaften ein Antrag gestellt wird, besteht lt. verbandsinterner Regelung nur für die erste Gesellschaft, die ein Angebot mit einem 30 %igen Risikozuschlag unterbreitet hat, ein Annahmezwang. Da einige Gesellschaften überhaupt keinen Beihilfeergänzungstarif anbieten, kann es durchaus sinnvoll sein, dort einen Antrag zu stellen.

An dieser Stelle noch einmal der dringende Hinweis, die Fragen im Antrag zur Krankengeschichte äußerst sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn der Versicherer irgendwann dahinter kommt, dass dieser belogen oder etwas nicht angegeben wurde, hat er unter Umständen die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Der VN kommen nicht zurück in die GKV und eine andere PKV nimmt diesen wahrscheinlich nicht. Der VN darf dann alles, was die Beihilfe nicht zahlt, selbst bezahlen, was existenzbedrohend sein kann.

Nur was in den Versicherungsbedingungen steht, ist auch Vertragsbestandteil. In der Praxis wurde schon oft die Erfahrung gemacht, dass die Aussagen von Vertretern, Vertrauensmännern und Mitarbeitern der Versicherungsgesellschaften falsch sind. Ein Antrag sollte erst nach einer umfangreichen Beratung gestellt werden. Dies gilt auch für Probeanträge. Der Abschluss einer falschen PKV kann erhebliche Nachteile haben.

Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Trotzdem kann für Inhalt und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies betrifft insbesondere gesetzliche Bestimmungen. Diese Informationen sollen auf eine qualifizierte Beratung vorbereiten, können diese jedoch auf keinen Fall ersetzen.

Weiterführende Links

Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)

Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.

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