Akupunktur (Krankenversicherung)
Aufwendungen für Akupunktur werden regelmäßig im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet, wenn die Akupunktur zur Schmerzbehandlung eingesetzt wird (z. B. bei Arthrosen, Ischialgien, Polyarthritis, Wirbelsäulenerkrankungen etc.).