Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung)

Im Unterschied zur GKV sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:

  • Brillen werden im Rahmen von jährlichen Höchstbeträgen erstattet.
  • Im Einzelfall sind auch nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben.
  • Heilpraktikerbehandlungen sind mitversichert.
  • Der Arzt kann frei gewählt werden, allerdings gibt es inzwischen auch einige Tarife, die vorsehen, dass der Versicherte grundsätzlich erst den Hausarzt aufsucht.
  • Der Arzt kann einen höheren als den einfachen Gebührensatz abrechnen.
  • Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben.
  • Fahrtkosten bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert.

Weiterführende Links

GOÄ

Zahnärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)

Ärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)

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