Im Unterschied zur GKV sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:
- Brillen werden im Rahmen von jährlichen Höchstbeträgen erstattet.
- Im Einzelfall sind auch nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben.
- Heilpraktikerbehandlungen sind mitversichert.
- Der Arzt kann frei gewählt werden, allerdings gibt es inzwischen auch einige Tarife, die vorsehen, dass der Versicherte grundsätzlich erst den Hausarzt aufsucht.
- Der Arzt kann einen höheren als den einfachen Gebührensatz abrechnen.
- Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben.
- Fahrtkosten bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert.
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Zahnärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)
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Kundenanfrage vom 01.03.2023