Dieser Zusatztarif kann ausschließlich von freiwilligen Mitgliedern (plus mitversicherte Familienangehörige) der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, welche sich innerhalb der GKV für das Kostenerstattungsprinzip (also gegen das „normale“ Sachleistungsprinzip) entschieden haben.
Wer sich als Versicherter der GKV für dieses Prinzip entscheidet und eine private Zusatzversicherung abschließt, wird quasi Privatpatient.
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten, so leistet in solchen Fällen auch die PKV nicht (GKV-Vorleistung zwingend erforderlich).