Anschlussheilbehandlung (Krankenversicherung)
Als Anschlussheilbehandlung werden solche stationären Rehabilitationsbehandlungen der gesetzlichen Rehabilitationsträger bezeichnet, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließen. Ihr Sinn ist die allmähliche, ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens in einer darauf spezialisierten Klinik.