Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)

Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der Krankheitskosten, den der Dienstherr seinen Beamten erstattet. Für jede Person (Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige) ist ein fester Beihilfebemessungssatz festgelgt. 

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Gefragt 23 Apr in SALIA von Admin (1.7k Punkte)