Entbindung (Private Krankenversicherung)
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden im Rahmen der ambulanten Behandlungsleistungen die Kosten für Hausentbindungen, Leistungen der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers sowie im Rahmen der stationären Behandlungsleistungen die Kosten einer stationären Entbindung und Leistungen der Beleghebamme im Rahmen der jeweiligen Gebührenordnung übernommen. Ein Mutterschaftsgeld wie in der GKV wird meistens nicht gezahlt.