Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Rentenversicherung)
Eine freiwillige Versicherung kann nur auf Antrag erfolgen. Berechtigt sind alle Deutschen im In- und Ausland, sowie in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht bereits pflichtversichert sind.
Jeder volle Euro-Betrag zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag ist ein zulässiger Beitrag:
Tabelle: Mindestbetrag und Höchstbeitrag zur freiwilligen Versicherung
1.1. - 31.12.2011 | Mindestbeitrag | Höchstbeitrag |
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monatlich | 79,60 Euro | 1.094,50 Euro |