Gabelstapler - Betriebshaftpflichtversicherung
Bestimmte Haftpflichtrisiken aus Haltung und Gebrauch von Kraftfahrzeugen können abweichend von der so genannten Benzinklausel in einer Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.
- Alle Fahrzeuge, die ausschließlich auf nichtöffentlichen Wegen verkehren (z.B. auf dem Betriebsgelände).
- Kfz-Anhänger, sofern diese nicht in Verbindung mit einem zulassungs- oder versicherungspflichtigen Zugfahrzeug stehen.
Seit dem 1. Januar 2008 zählen hierzu auch Hub- und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h. Zuvor galten Gabelstapler mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine und mussten daher über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.