Gebührenordnung (Krankenversicherung)

In der Krankenversicherung gelten für Ärzte, Zahnärzte und für Heilpraktiker bestimmte Gebührenordnungen, bzw. Gebührenverzeichnisse. Der Arzt errechnet sein Honorar indem er den Gebührensatz – in Abhängigkeit der Schwierigkeit und dem benötigten Zeitaufwand – mit einem Steigerungssatz multipliziert. In aller Regel kann der Arzt folgende Sätze berechnen:

  • Ärztliche Leistung: zwischen 1 und 2,3
  • medizinisch-technische Leistungen werden mit 1 bis zum 1,8fachen berechnet (z.B. Leistungen, welcher der Arzt nicht selbst durchführt)
  • bei Laboruntersuchungen wird zwischen 1 bis zum 1,15fachen berechnet

Der Gebührensatz multipliziert mit dem 2,3fachen, 1,8fachen oder 1,15fachen ergibt den so genannten Regelhöchstsatz.

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