Geltungsbereich (Krankenversicherung)
Der Geltungsbereich der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstreckt sich grundsätzlich auf Deutschland. Bei Auslandsaufenthalten sind auch Kosten in den Ländern der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, versichert.
Die private Krankenversicherung bietet nach § 1 der Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung Versicherungsschutz in Europa und bis zu einem Monat im außereuropäischem Ausland, längstens aber zwei Monate, wenn eine Rückreise nicht ohne Gefahr für die versicherte Person möglich ist.