Gemeiner Wert - Versicherungswert
Gemeiner Wert ist der erzielbare Verkaufspreis für eine Sache. Gehört zu den Definitionen des Versicherungswertes.
Der gemeine Wert kommt als Versicherungswert beispielsweise in folgenden Versicherungszweigen in Frage:
- Transportversicherung: Regulärer Versicherungswert nach § 6 ADB 1963.
- Wohngebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft nicht mehr für ihren eigentlichen Zweck nutzbar sind (§ 9 Abs. 4 VGB 2000).
- Hausrat: Sachen, die für ihren Zweck nicht mehr benutzt werden (§ 12 Abs. 4 VHB 2000).
- Sachversicherung auf Basis von Einzelbedingungen: Abbruchhäuser sowie Inventar, das nicht mehr zu seinem Zweck gebraucht wird (z.B. § 5 AFB 87).