Gemischte Krankenanstalten (Krankenversicherung)
Unter gemischten Krankenanstalten versteht man Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder auch Rekonvaleszenten aufnehmen. Soll eine stationäre Heilbehandlung in einer gemischten Anstalt durchgeführt werden, dann muss vor Behandlungsbeginn die schriftliche Kostenzusage des Versicherers eingeholt werden.