Gemischte Krankenanstalten (Krankenversicherung)
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Unter gemischten Krankenanstalten versteht man Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder auch Rekonvaleszenten aufnehmen. Soll eine stationäre Heilbehandlung in einer gemischten Anstalt durchgeführt werden, dann muss vor Behandlungsbeginn die schriftliche Kostenzusage des Versicherers eingeholt werden.
Quellenhinweis
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