Grundbewertung (Gesetzliche Rentenversicherung)
Bei der Grundbewertung ist die Summe der Entgeltpunkte aus allen Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate im Gesamtzeitraum zu teilen.
Der belegungsfähige Gesamtzeitraum umfasst in der Regel die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Kalendermonat vor Beginn der Rente beziehungsweise bei Renten wegen Erwerbsminderung bis zum Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Der so ermittelte Durchschnittswert ist der Gesamtleistungswert nach der Grundbewertung. Ergibt sich nach der Vergleichsbewertung kein höherer beziehungsweise gleich hoher Durchschnittswert, ist der Durchschnittswert nach der Grundbewertung der maßgebende Gesamtleistungswert.