Vergleichsbewertung (Gesetzliche Rentenversicherung)
Die Vergleichsbewertung unterscheidet sich von der Grundbewertung dadurch, dass nur vollwertige Beitragszeiten und reine Berücksichtigungszeiten zugrunde gelegt werden. Also nur Monate, die nicht zusätzlich noch mit einer beitragsfreien Zeit zusammentreffen. Der Gesamtleistungswert ergibt sich, indem die Summe der Entgeltpunkte aus vollwertigen Beiträgen durch die Zahl der belegungsfähigen Kalendermonate geteilt wird. Hierbei finden beitragsgeminderte Kalendermonate aus der Grundbewertung keine Berücksichtigung. Der höhere Wert aus Grund- oder Vergleichsbewertung ist für alle beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten der maßgebliche Gesamtleistungswert.