Gruppenversicherung (Private Krankenversicherung)
Vertragsform in der Privaten Krankenversicherung. In einem Vertrag werden mehrere Personen versichert. Sie können von Firmen für ihre Angestellten oder von Vereinigungen und Kammern für ihre freiberuflichen bzw. selbstständigen Mitglieder abgeschlossen werden.
Der Versicherer erreicht Kostenvorteile bei der Verwaltung solcher Verträge. Die Versicherten in Gruppen- und Kollektivversicherungen können je nach konkreter Ausgestaltung folgende Vorteile in Anspruch nehmen:
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung
- Verzicht auf den Einwand von Vorerkrankungen
- Verzicht auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten
- Beitragsnachlässe in einer Größenordnung zwischen 5 und 10 Prozent des Tarifbeitrags
- Mitversicherung der Organe der Gruppenspitze (Versicherungsnehmer, dem die Gestaltungsrechte am Gruppenversicherungsvertrag zustehen)
- Mitversicherung von Familienangehörigen
- Gewinnbeteiligung bei günstigem Verlauf
- Recht auf Abschluss von Einzelverträgen nach Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellungen