Höherverdienende (Gesetzliche Krankenversicherung)
Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig, soweit ihr regelmäßiges Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (75 Prozent der für die alten Bundesländer geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) liegt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, sind mit Ablauf des Jahres, in dem sie überschritten wird, versicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass auch die von Beginn des nächsten Jahres an gültige Grenze überschritten wird.