Heil- und Kostenplan (Krankenversicherung)
Für zahnärztlich-prothetische Leistungen sollten Patienten vor Behandlungsbeginn generell einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen. Die Anbieter prüfen dann, ob der Therapievorschlag des Zahnarztes sinnvoll ist. Die Kosten für Gold- oder Keramikinlays werden in der Regel nur dann übernommen, wenn die bisherigen Füllungen defekt sind.
Manche Versicherer verlangen erst ab bestimmten Rechnungshöhen die Vorlage eines Heil- und Kostenplans.
Teilweise wird grundsätzlich auch auf die Vorlage eines Heil- und Kostenplans gänzlich verzichtet.