Heilpraktikerbehandlung (Private Krankenversicherung)
Für die Behandlung durch Heilpraktiker besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch. Ebenso wie bei approbierten Ärzten besteht nur Versicherungsschutz für wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Bei allen Behandlungen der alternativen Medizin dürfen die Kosten nicht höher sein als die Kosten für vergleichbare Behandlungen in der Schulmedizin.
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Alternative Heilmethoden (Krankenversicherung)