Informationspflichten - Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung
Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer (VN) in der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr besonders mitzuteilen (Auszüge):
- Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
- Sonstige einkalkulierte Kosten
- Art der Überschussermittlung und -beteiligung sowie Garantieleistungen
- Rückkaufswerte sowie garantierte Rückkaufswerte
- Mindestversicherungsbetrag bei Umwandlung in eine prämienfreie oder -reduzierte Versicherung
- Bei Fondslebensversicherungen Angabe über die enthaltenen Fonds
- Allgemeine Angaben zur Besteuerung
- Modellrechnung in der Lebensversicherung
- Aufklärung in der Berufsunfähigkeitsversicherung über die verschiedenen verwendeten Begriffe (§ 2 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)