Informationspflichten in den Versicherungszweigen
Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer (VN) in allen Versicherungszweigen mitzuteilen (Auszüge):
- Identität des Versicherers, Sitz, Eintragung im Handelsregister, ladungsfähige Anschrift
- Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde
- Angaben über Garantiefonds
- Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere die geltenden Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung
- Gesamtpreis inklusive Steuern, Einzelprämien bei mehreren rechtlich selbstständigen Verträgen
- Sonstige Kosten und Gebühren
- Fälligkeit, Zahlungsweise
- Befristung der Gültigkeitsdauer von Angeboten
- Spezielle Risikobelehrung bei Versicherungen mit Finanzmarktrisiken
- Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes, Antragsbindefrist
- Widerrufsrecht und dessen Bedingungen
- Laufzeit, ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags
- Kündigungsmöglichkeiten
- Anwendbares Recht und Gericht
- Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit bei der Versicherungsaufsicht (§ 1 VVG-InfoV)