Jahresarbeitsverdienst (Gesetzliche Unfallversicherung)
Berechnungsgrundlage für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Jahresarbeitsverdienst gelten alle Arbeitseinkommen des Verletzten im Jahr vor dem Arbeitsunfall, maximal aber 60 Prozent der maßgeblichen Bezugsgröße, bei unter 18-jährigen nur 40 Prozent. Die Bezugsgröße wiederum ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (außer Auszubildenden) im vorletzten Kalenderjahr.