Krankenhaustagegeld

Form der Tagegeldversicherung. Sie leistet ein vereinbartes Tagegeld bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt. Darunter ist der medizinisch notwendige, voll stationäre Heilbehandlungsaufenthalt zu verstehen. Keinen Anspruch auf Krankenhaustagegeld gibt es bei Aufenthalten in Kuranstalten, Sanatorien oder Erholungsheimen.

Die Leistung wird in der Regel auf ein Jahr, manchmal auch zwei Jahre nach dem Unfalltag zeitlich begrenzt. Bei Unfällen im Ausland verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthalts im Ausland, maximal jedoch für drei Wochen.

Da immer mehr Operationen und Heilbehandlungen nicht mehr stationär, sondern ambulant durchgeführt werden, ist besser eine nicht an einen Krankenhausaufenthalt gebundene, allgemeine Tagegeldversicherung zu empfehlen. Deutlich mehr Versicherungsschutz bietet zudem die Krankentagegeldversicherung im Rahmen der Krankenversicherung, da sie auch bei anderer als unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit leistet.

Weiterführende Links

Genesungsgeld (Private Unfallversicherung)

Krankenhaustagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)

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