Krankenhaustagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)
Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie leistet bei Krankenhausaufenthalten pro Tag das vereinbarte Tagegeld. Damit kann der Versicherte zusätzliche Kosten abdecken, die ihm im Krankenhaus entstehen (Beispiel: Zuzahlungen des gesetzlich Versicherten, Verpflegung, Telefon) oder Mehraufwendungen, die privat (Beispiel: Kinderbetreuung) oder im Betrieb (Beispiel: Stellvertretung) entstehen.
Der privat Versicherte kann beim Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich erhalte.
Weiterführende Links
Krankentagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)
Quellenhinweis
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von
.