Krankenhaustagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)
Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie leistet bei Krankenhausaufenthalten pro Tag das vereinbarte Tagegeld. Damit kann der Versicherte zusätzliche Kosten abdecken, die ihm im Krankenhaus entstehen (Beispiel: Zuzahlungen des gesetzlich Versicherten, Verpflegung, Telefon) oder Mehraufwendungen, die privat (Beispiel: Kinderbetreuung) oder im Betrieb (Beispiel: Stellvertretung) entstehen.
Der privat Versicherte kann beim Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich erhalte.