Modellrechnung VVG § 154 - Lebensversicherung
Wenn ein Versicherer im Angebot oder beim Abschluss einer Lebensversicherung Aussagen zu einer möglichen Leistung (Ablaufleistung, Überschussrente) macht, muss er dem Versicherungsnehmer (VN) zusätzlich eine Modellrechnung erstellen. Diese enthält drei mögliche Leistungen unter Zugrundelegung der individuellen Rechnungsgrundlagen des Tarifs, aber von drei normierten Zinssätzen. Dadurch soll der Kunde einen Eindruck erhalten, in welcher Bandbreite die Leistungen abhängig von der Zinsentwicklung schwanken können.
Quellenhinweis
Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).