Nachhaltigkeitsfaktor (Gesetzliche Rentenversicherung)

Modifizierung der Rentenformel, bei der sowohl die demografische Entwicklung als auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt bei der Ermittlung der Rentenansprüche berücksichtigt werden. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird die Veränderung des so genannten Rentnerquotienten in die Rentenformel aufgenommen. Hierunter wird das Verhältnis von tatsächlichen Rentenempfängern zu beitragspflichtigen Erwerbstätigen verstanden. Die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors betrifft weniger aktuelle Bestandsrenten, als vielmehr künftige neue Rentner, deren Rentenansprüche deutlich sinken werden.

In diesem Jahr (2023) erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassung um 0,64 Prozentpunkte.

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