PHV: Versichertes Risiko

In der Privathaftpflichtversicherung gilt der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Privatperson mit den Haftungsrisiken aus den Gefahren des täglichen Lebens als versichertes Risiko.

Er genießt in bestimmten Eigenschaften Versicherungsschutz, nämlich als

  • Familien- und Haushaltsvorstand,
  • Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen,
  • Inhaber von Wohneigentum,
  • Radfahrer,
  • während der Ausübung von Sport und dem Gebrauch von Schusswaffen,
  • Reiter sowie als Halter und Hüter bestimmter Tiere.

Zum versicherten Risiko gehören bestimmte mitversicherte Personen.

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