In der Privathaftpflichtversicherung gilt der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Privatperson mit den Haftungsrisiken aus den Gefahren des täglichen Lebens als versichertes Risiko.
Er genießt in bestimmten Eigenschaften Versicherungsschutz, nämlich als
- Familien- und Haushaltsvorstand,
- Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen,
- Inhaber von Wohneigentum,
- Radfahrer,
- während der Ausübung von Sport und dem Gebrauch von Schusswaffen,
- Reiter sowie als Halter und Hüter bestimmter Tiere.
Zum versicherten Risiko gehören bestimmte mitversicherte Personen.
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