Persönliche Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung)
Die persönlichen Entgeltpunkte geben das Arbeitsleben des Versicherten wieder. Für ihre Ermittlung sind zu berücksichtigen:
- Entgeltpunkte für Beitragszeiten,
- Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten und Zuschläge für Beitragsgeminderte Zeiten
- Zuschläge oder Abschläge für Entgeltpunkte aus einem Versorgungsausgleich sowie
- Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
- Zuschläge für Beiträge aus versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung.
Die Summe dieser Entgeltpunkte ist mit dem Zugangsfaktor zu vervielfachen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte.