Pflegekostenversicherung (Private Pflegeversicherung)

Private Zusatzversicherung zur Deckung von Pflegekosten, die von der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung nicht gedeckt werden. Insbesondere im Bereich der stationären Pflege reichen die Kostenerstattungen der Pflichtversicherung bei weitem nicht aus. Die Wartezeit beträgt drei Jahre, außer bei Unfällen.

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten Pflege durch ausgebildete Krankenpfleger, Schwestern oder Altenpfleger sowie gegebenenfalls Hilfsmittel. Ebenfalls übernommen werden können die Kosten der teilstationären oder der stationären Pflege. Die Kostenübernahme ist in der Regel prozentual und teilweise auch in der absoluten Höhe begrenzt.

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Pflegezusatzversicherung (Private Pflegeversicherung)

Pflegerentenversicherung (Private Pflegeversicherung)

Pflegetagegeldversicherung (Private Pflegeversicherung)

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