Pflichtversicherter (Gesetzliche Krankenversicherung)
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In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise pflichtversichert:
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Arbeitslose
- Künstler und Publizisten
- Studenten
- Praktikanten
- Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen
- Rentner, die vorher im aktiven Berufsleben Pflichtversicherte waren
- Behinderte
- Sozialhilfeempfänger, wenn sie vom Sozialamt angemeldet werden
Seit dem 1. April 2007 besteht für alle Personen, die der GKV zuzurechnen sind, eine Versicherungspflicht.
Quellenhinweis
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