Policendarlehen
Beleihung einer laufenden, kapitalbildenden Lebensversicherung. Die Beleihung ist je nach den entsprechenden Richtlinien des Lebensversicherers bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angesparten Deckungskapitals möglich und ist zu verzinsen sowie zurückzuzahlen.
Für Versicherungsnehmer kann das Policendarlehen zum einen eine günstige Darlehensform sein, zum anderen aber auch zur Vermeidung einer nachteiligen, vorzeitigen Auflösung des Lebensversicherungsvertrages aus einer vorübergehenden Notsituation heraus dienen.
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Quellenhinweis
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