Praxisgebühr (Gesetzliche Krankenversicherung)
Die Praxisgebühr wurde zum 1.1.2004 für Versicherte der GKV eingeführt und wurde bei einer erstmaligen ärztlichen sowie einer erstmaligen zahnärztlichen Behandlung oder Rezeptausstellung pro Quartal fällig. Außerdem war sie bei jedem weiteren Arztbesuch zu zahlen, es sei denn, dass der Versicherte eine Überweisung zu diesem Arzt vorweisen konnte. Damit sollte die Inanspruchnahme des Hausarztes forciert werden, der in der Regel die Überweisungen zu entsprechenden Fachärzten ausstellt.
Zahlungspflichtig waren nur volljährige Versicherte.
Die Praxisgebühr ist mittlerweile abgeschafft und wird seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr erhoben.