Rechtsschutzversicherung: Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall tritt im Regelfall zu dem Zeitpunkt ein, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll. Es gibt einige Ausnahmen im Arbeitsrecht, im Schadenersatz- und im Beratungs-Rechtsschutz.

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