Sonderentgelt (Krankenversicherung)
Neben dem Basis- und dem Abteilungspflegesatz gibt es noch ein sog. Sonderentgelt, das einen Teil der Leistungen eines Behandlungsfalles abdeckt, in der Regel die Kosten für besondere und teure Leistungskomplexe, wie z. B. Operation oder Behandlung von Blutern.