Unfalltod (Private Unfallversicherung)
Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach einem Unfall an dessen Folgen, ist eine vereinbarte Todesfallleistung zu erbringen. Dafür wird dann keine Invaliditätsentschädigung fällig.
Die Unfall-Todesfallleistung hat eine weitere Bedeutung. Ist sie vereinbart, kann bis zu ihrer Höhe eine Vorauszahlung auf einen noch nicht endgültig feststehenden unfallbedingten Anspruch auf Invaliditätsentschädigung geleistet werden.