Versicherungsbedarf (Private Unfallversicherung)

Durch Unfälle und insbesondere durch eine eventuell verbleibende dauerhafte Behinderung oder sonstige Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit des Unfallopfers kommt es in verschiedener Hinsicht zu Geldbedarf, den eine Unfallversicherung decken kann:

  • Verlust des Arbeitseinkommens: Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein normaler Arbeitnehmer sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anschließend erhält er bis zu 78 Wochen Krankengeld aus einer gesetzlichen Krankenversicherung, das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens beziehungsweise noch mehr, falls die Bezüge des Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben. Ist ein Arbeitnehmer privat krankenversichert, hat er ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung und anschließend ein Krankentagegeld, sofern dieses vereinbart ist. Selbstständige sowie andere, nicht Berufstätige, haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verfügt über ein monatliches Einkommen von 5.700 EUR brutto beziehungsweise 3.562,50 EUR netto. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung hat er Anspruch auf ein Krankengeld in Höhe von 3.562,50 EUR x 90 Prozent abzüglich Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung = 2.792 EUR. Damit fehlen ihm monatlich 770 EUR Einkommen.
  • Zusätzliche Kosten durch die Behinderung: Umbaukosten für behindertengerechtes Wohnen, Anschaffung von behindertengerechter Einrichtung oder entsprechende Fahrzeugumrüstungen und viele weitere Kosten können die Folgen sein.
Beispiel:
Ein Versicherter ist nach einem Unfall querschnittsgelähmt und kann sich nur noch im Rollstuhl fortbewegen. Er muss in seinem Haus alle Türen verbreitern, behindertengerechte Sanitäreinrichtungen anbringen lassen. Im Treppenhaus ist ein Treppenlift notwendig. Alle Maßnahmen zusammen summieren sich auf 27.000 EUR Umbaukosten.
  • Zusätzliche Kosten durch Kinderbetreuung oder Vertretung: Während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder eines Krankenhausaufenthaltes kann die Einstellung eines Vertreters (beim Selbstständigen) oder die Beschäftigung einer Kinderfrau oder Haushälterin erforderlich werden.

Abgrenzung zu anderen Versicherungen:

  • Insbesondere die Funktion Einkommensersatz braucht nicht durch eine Unfallversicherung erfüllt zu werden, wenn eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Allenfalls der kurzfristige Einkommensverlust bis zu einem Feststehen der Berufsunfähigkeit wäre ungedeckt.
  • Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten werden durch die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abgedeckt.
  • Tagegelder, zum Beispiel für die erhöhten Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, zur Kinderbetreuung o. Ä. können auch über Krankentagegeldversicherungen abgedeckt werden, die zudem nicht nur bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit einspringen.

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