Versicherungspflicht (Krankenversicherung)
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Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind ab 1.1.2009 verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen, es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG).
Quellenhinweis
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