Vollwertige Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)
Liegen in einem Kalendermonat ausschließlich Beitragszeiten vor, handelt es sich um vollwertige Beitragszeiten. Sind in einem Kalendermonat neben einer Beitragszeit noch Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten oder die Zurechnungszeit vorhanden, ist dieser Monat wegen des wahrscheinlich geringeren Beitrags beitragsgemindert.
Über die Vergleichsbewertung wird sichergestellt, dass die günstigere Bewertung als Beitragszeit oder als Anrechnungs-, Ersatz- oder Zurechnungszeit erfolgt.