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Widerrechtlichkeit
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Die Schädigungshandlung muss gegen geltendes Recht verstoßen haben und auch nicht durch Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Einwilligung des Opfers oder andere Rechte zu rechtfertigen gewesen sein.
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Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...