Zulagen

Zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewährt der Gesetzgeber bestimmte Zulagen. In der Einkommensteuerermittlung prüft er, ob die Zulagen oder ein alternativer Sonderausgabenabzug für den Versicherten günstiger ist.

Der Versicherte hat einen Eigenbeitrag aufzubringen. Erbringt er ihn nicht vollständig, hat er auch nur einen anteiligen Anspruch auf Zulagen.

Zu dem Vertrag wird eine Grundzulage sowie pro Kind eine Kinderzulage gezahlt. Nach Abzug der Zulagen vom Mindesteigenbeitrag muss mindestens der Sockelbetrag übrigbleiben.

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