Zusatzversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung)

Neben der allgemeinen Sozialversicherung und den Sonderversorgungssystemen gab es eine ganze Reihe von Zusatzversorgungssystemen in der ehemaligen DDR, zum Beispiel die Altersversorgung der Intelligenz. Die Berechtigten erhielten neben der Rente aus der Sozialpflichtversicherung ergänzende Leistungen aus der Zusatzversorgung. Sie sind am ehesten mit der betrieblichen Altersversorgung in den alten Bundesländern vergleichbar. Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung ist keine Zusatzversorgung, sondern Bestandteil der allgemeinen Sozialversicherung der DDR.

Die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatzversorungssystemen sind grundsätzlich 1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden.

Die Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem sind bei der Rentenberechnung mit dem sich nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ergebenden - teils auch noch begrenzten - Arbeitsentgelt zu berücksichtigen.

Über diesen zu berücksichtigenden Arbeitsverdienst erteilt die Deutsche Rentenversicherung als Zusatzversorgungsträger einen entsprechenden Bescheid.

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