Produktinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge

Das BMF bestimmt in diesem Teil I des Schreibens die optische Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.

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