Beamtenrecht ? Streit um Anerkennung einer Berufskrankheit
18.12.2015 – Bei Beamten kann eine Krankheit grundsätzlich nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung gelistet war. Das hat das Bundesverwaltungs-G ...