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Folge 49 / Grundfähigkeitsversicherung vs. BU: Warum sie keine „BU light“ ist

Die Grundfähigkeitsversicherung wird in der Beratung häufig als günstigere oder abgespeckte Berufsunfähigkeitsversicherung eingeordnet. Doch genau darin liegt ein gefährliches Missverständnis: Während bei der BU die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit im Mittelpunkt steht, knüpft die Grundfähigkeitsversicherung an den bedingungsgemäßen Verlust einer definierten Fähigkeit an. In dieser Folge zeigen Nadine, Jessica und Panos am Beispiel eines Fliesenlegers, warum eine erhebliche berufliche Einschränkung noch keinen Leistungsfall in der Grundfähigkeitsversicherung auslösen muss – und warum diese umgekehrt auch leisten kann, obwohl die versicherte Person weiterhin berufstätig ist. Außerdem geht es um die Frage, weshalb sich Grundfähigkeitstarife nicht allein anhand des Beitrags, der Anzahl versicherter Fähigkeiten oder ihrer Bezeichnungen vergleichen lassen. Die Gegenüberstellungen von „Hören“ und „Hör- und Warnsignalwahrnehmung“ sowie von „Fingerfertigkeit“ und „Basteln“ verdeutlichen, wie entscheidend die konkrete Definition, die Leistungsschwelle und die geprüften Bewegungsabläufe sind. Das Fazit: Die Grundfähigkeitsversicherung ist weder besser noch schlechter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie folgt einer anderen Leistungslogik – und genau dieses „Anders“ muss in der Beratung verständlich vermittelt werden.

 
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