BGH-Urteil: Erst die Kinder, dann die Altersvorsorge

Unterhaltsleistende haben einen gewissen Freibetrag für die Altersvorsorge. Das gilt aber nicht für die eigenen Kinder. Hier müssen Unterhaltsleistende die volle Arbeitskraft einsetzen, bevor sie das Geld für die Altersvorsorge verwenden. Das ...

Focus Money aufrufen

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen