Krankheitskosten: Beitragsbonus kontra Steuerbonus

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch wer Arztrechnungen selbst zahlt, um seinen Versicherungsbeitrag zu drücken, kommt damit beim Fiskus nicht an.

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