Provisionsabgabeverbot: Bafin erklärt sich für nicht zuständig

Eindeutige Worte von der Aufsicht: Die Bafin ist nach eigener Ansicht nicht für die Überwachung des Rabattverbotes bei Vermittlern zuständig. Sie weist diese Aufgabe den Industrie- und Handelskammern als Erlaubnisbehörden zu.

FONDS professionell aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen