Trotz Verletzung der Dokumentationspflicht kein Schadenersatz
| Ein Maklerkunde kann einen Schadenersatzanspruch gegen einen Versicherungsmakler nicht darauf stützen, dass der Makler seine Pflicht verletzt habe, die Bedarfserhebung, Beratung und Empfehlung zu dokumentieren und ihm vor Abschluss des Versicherung ...